Die Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist für die Frage, ob zum Beispiel Ihre Flächen förderfähig sind, unerheblich. Unabhängig von einer Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Alters- oder Krankenkasse, sind Sie beihilfeberechtigt und können einen Antrag auf Agrarförderung stellen. Hierzu zählen neben den Direktzahlungen mit der Basis-, Umverteilungs- und Greeningprämie auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die Förderung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Für die Förderung ist relevant, dass der Antrag von einem landwirtschaftlichen Unternehmer bzw. einer landwirtschaftlichen Unternehmerin gestellt wird. Hierzu ist es entscheidend, dass das wirtschaftliche Risiko (Unternehmerrisiko/Gewinn- und Verlustrisiko) und die Verantwortung für den Betrieb durch den antragstellenden Betriebsinhaber alleine getragen wird.
Wenn Sie unsicher sind, ob das bei Ihnen zutrifft, wenden Sie sich an die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. Dort wird man im Rahmen einer sogenannten Betriebsinhabereigenschaftsprüfung unter Berücksichtigung aller Details die Frage nach der zukünftigen Antragsberechtigung abschließend klären.
(Folge 3-2020)