Keine Prämie, keine Kontrolle?

Agrarprämien sind an Auflagen gebunden. Wie sieht es aus, wenn ich keinen Antrag mehr stelle und auf die Prämie verzichte? Welche Verordnungen und welche Vorschriften muss ich trotzdem einhalten? Wer darf dann meine Wirtschaftsweise und den Betrieb überhaupt noch prüfen?

Weniger Direktzahlungen bei künftig höheren Anforderungen –die Einkommenswirksamkeit insbesondere der Basisprämie wird ab 2023 zurückgehen. Wie schon bei Einführung des Greenings im Jahr 2015 werfen viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter wie Sie die Frage auf, ob sie weiterhin die Flächenprämien der Gemeinsamen Agrarpolitik beantragen.

Keine Entbindung vom Ordnungsrecht

Die wesentlichen Schranken für den Entscheidungsfreiraum landwirtschaftlicher Unternehmen setzt nicht alleine das Förderrecht, sondern auch oder vor allem die fachrechtlichen Vorgaben wie zum Beispiel im Bereich der Düngung, des Pflanzenschutzes oder der Tierhaltung. Der Verzicht auf Direktzahlungen entbindet Betriebe also keinesfalls vom Ordnungsrecht und dessen Eingriffen in ihre Bewirtschaftung. Und Behörden dürfen selbstverständlich auch jene (wenige) Höfe kontrollieren, die keinen Prämienantrag stellen. So lästig Cross-Compliance(CC)-Kontrollen aus Sicht von Betriebensind: Bei ihnen führt die EU-Zahlstelle fachrechtliche Kontrollen verschiedener Behörden gebündelt durch.

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Bei festgestellten Verstößen wird geprüft, ob Verfahren nach Ordnungsrecht wie Bußgeldverfahren...