Weniger Direktzahlungen bei künftig höheren Anforderungen –die Einkommenswirksamkeit insbesondere der Basisprämie wird ab 2023 zurückgehen. Wie schon bei Einführung des Greenings im Jahr 2015 werfen viele Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter wie Sie die Frage auf, ob sie weiterhin die Flächenprämien der Gemeinsamen Agrarpolitik beantragen.
Keine Entbindung vom Ordnungsrecht
Die wesentlichen Schranken für den Entscheidungsfreiraum landwirtschaftlicher Unternehmen setzt nicht alleine das Förderrecht, sondern auch oder vor allem die fachrechtlichen Vorgaben wie zum Beispiel im Bereich der Düngung, des Pflanzenschutzes oder der Tierhaltung. Der Verzicht auf Direktzahlungen entbindet Betriebe also keinesfalls vom Ordnungsrecht und dessen Eingriffen in ihre Bewirtschaftung. Und Behörden dürfen selbstverständlich auch jene (wenige) Höfe kontrollieren, die keinen Prämienantrag stellen. So lästig Cross-Compliance(CC)-Kontrollen aus Sicht von Betriebensind: Bei ihnen führt die EU-Zahlstelle fachrechtliche Kontrollen verschiedener Behörden gebündelt durch.
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
Bei festgestellten Verstößen wird geprüft, ob Verfahren nach Ordnungsrecht wie Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Bußgeldvorschriften für bestimmte Tatbestände in den einzelnen Bereichen des Fachrechts regeln die entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Bei der Düngeverordnung zum Beispiel gibt das Düngegesetz den Rahmen vor. Demnach kann die Überschreitung des Düngebedarfs mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Beim Düngen auf Frost drohen sogar bis zu 150.000 € als Bußgeld. Es ist darauf hinzuweisen, dass schwerwiegendere Verstöße auch als Straftat gewertet werden können. Gemäß Strafgesetzbuch stellt zum Beispiel die Gewässerverunreinigung eine Straftat dar. Hierfür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
CC-Broschüren
Die Frage, ob GAP-Prämien beantragt werden, spielt beim Bußgeld keine Rolle. Bei Prämienbeziehern aber können Verstöße gegen das Fachrecht eine Kürzung der Prämien auslösen, wenn zugleich gegen eine CC-Verpflichtung verstoßen wird. Eine gute und aktuelle Übersicht für das jeweilige Antragsjahr bieten die CC-Broschüren der Landwirtschaftskammer NRW.
Verschärfungen im Fachrecht
Neben umfangreichen Vorgaben von Förder- und Fachrecht sind Anforderungen von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemen oder ökologischen Anbauverbänden zu berücksichtigen. Hier nehmen Betriebe freiwillig teil, um beispielsweise ihre Vermarktungsmöglichkeiten zu verbessern. Die mit diesen privatwirtschaftlichen Systemen verbundenen Kontrollen bereiten Betriebe oft auf behördliche Prüfungen wie Fachrechts- oder Cross-Compliance-Kontrollen vor. Sie ersetzen diese aber nicht.
Verschärfungen im Fachrecht wie unter anderem bei der Düngeverordnung oder zuletzt der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung greifen tief in die Bewirtschaftung vieler Betriebe ein. Infolge werden Einkommens- und Vermögensverluste festgestellt bzw. befürchtet.
Betriebsindividuelle Analyse
Nun noch die höheren Anforderungen an Klima- und Umweltschutz bei den Direktzahlungen: Es ist nachvollziehbar, dass Sie und andere Berufskollegen einen künftigen Prämienverzicht prüfen. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht eine betriebsindividuelle Analyse ratsam, welche zusätzlichen Anforderungen aus dem Förderrecht resultieren, welche Kosten dem einzelnen Betrieb bei der Erfüllung der Vorgaben entstehen und welche Förderung dem insgesamt gegenübersteht.
Viele Betriebe in Westfalen-Lippe profitieren von der deutlich steigenden Umverteilungsprämie; für Junglandwirte wird es in der Ersten Säule mehr Förderung geben. Und neben den Ökoregelungen in der Ersten Säule sind die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen aus der Zweiten Säule zu beachten: Hier hat das Land NRW ein vielfältiges und für viele Betriebe attraktives Paket vorgeschlagen, das nun von der EU-Kommission geprüft und genehmigt werden muss.
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