Keine Prämie für Neueinsteiger?

Zum Jahresende 2012 bekam ich meine verpachtete Fläche zurück. 2013 hatte ich sie bewirtschaftet, aber keinen Betrieb gegründet. Zahlungsansprüche (ZA) hatte ich nicht beantragt, sie waren beim Pächter geblieben. Erst 2014 habe ich den Betrieb gegründet, nachdem ich ZA erworben hatte. Kann ich jetzt weitere ZA aus der nationalen Reserve erhalten? Die Landwirtschaftskammer NRW sagt nein.

Als „Neueinsteiger“ haben Sie Anspruch auf Zahlungsansprüche (ZA) aus der nationalen Reserve. Die Landwirtschaftskammer muss Ihnen so viele Zahlungsansprüche zuteilen, wie Sie Fläche bewirtschaften.
Nach Artikel 28 Abs. 4 der EU-Verordnung Nr. 639/2014 gelten als „Neueinsteiger“ jene Betriebsinhaber, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit im Kalenderjahr 2013 oder später aufgenommen haben und die spätestens zwei Jahre nach Ablauf des...