Grünland bis 500 m2 umbrechen?

Aufgrund einer Ausnahmeregelung habe ich 470 m2 Grünland in Acker umgewandelt – ohne Ausgleichsfläche und Genehmigung. Für die zuständige Kreisstelle war das zunächst völlig in Ordnung. Jetzt teilt sie mir mit, dass es doch nicht erlaubt ist. Was gilt denn jetzt?

Dauergrünland darf nach den Greening-Bestimmungen grundsätzlich nur nach vorheriger förderrecht­licher Genehmigung umgebrochen werden. Seit dem 1. Januar 2020 gilt im Bereich des Greenings folgende Bagatellregelung: Die Umwandlung von bis zu 500 m2 Dauergrünland je Betriebsinhaber und Jahr ­bedarf keiner förderrechtlichen ­Genehmigung mehr.

Es sind aber Ausnahmen zu beachten. Die Bagatellregelung kommt nicht zur Anwendung, wenn:

  • Die Umwandlung vor dem 1. Januar 2020 stattgefunden hat,
  • die Fläche an eine Fläche angrenzt, für die eine förderrechtliche Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland vorliegt,
  • es sich um eine...