Für Kleinbauern keine EU-Prämie?

Ich erhalte für mein Grünland (2 ha) die EU-Flächenprämie, zudem habe ich die 2 ha beim Vertragsnaturschutz angemeldet. Dafür zahlt der Kreis etwa 390 €/ha. Wie aber sieht es in Zukunft aus? Habe ich als Kleinlandwirt (Alters­geldempfänger) weiter Anspruch auf die doppelte Förderung – EU-Prämie und Prämie Vertragsnaturschutz? Der Gesetzgeber will die Rückbehaltsfläche für Rentner eventuell auf 8 ha LN erhöhen? Wie sieht es dann aus?

Für Ihren Betrieb gibt es keine großen Hindernisse, auch künftig Flächenprämie zu beziehen. Der Erhalt von Direktzahlungen ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Mindestfläche eines Betriebes beträgt 1 ha. Für die Auszahlung der Basisprämie sind wie bisher auch künftig Zahlungsansprüche erforderlich. Mit der GAP-Reform ist der Erhalt von Direktzahlungen zusätzlich an die Eigenschaft des aktiven Betriebsinhabers geknüpft. Dazu zählt die Ausübung bestimmter Mindesttätigkeiten. Auf Brachflächen müssen Sie den Aufwuchs einmal im Jahr mähen und abfahren bzw. zerkleinern und ganzflächig verteilen. Aus...