Grundsätzlich bietet dazu die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Möglichkeit. Sie ist zu Jahresbeginn 2021 gestartet und hat einige bestehende Förderprogramme abgelöst. Gas-Brennwertheizungen werden mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Einsatz von erneuerbaren Energien
Für ihre Förderung gibt es allerdings enge Grenzen. Sie müssen „Renewable Ready“ sein, also bereit für den Einsatz erneuerbarer Energien, heißt es dazu in den Förderrichtlinien. Das bedeutet: Die Gasheizung muss perspektivisch mit Solarthermie, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage (in der Regel einer Holzheizung) kombiniert werden. Für die Förderung müssen Hauseigentümer nachweisen, dass innerhalb von zwei Jahren nach Erneuerung bzw. Inbetriebnahme der Gasheizung erneuerbare Energien ins Heizsystem integriert wurden
Bei der Installation der Gas-Brennwertheizung muss das bereits berücksichtigt werden. So muss eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Anteil des Heizsystems installiert werden bzw. vorhanden sein. Hausbesitzer müssen ein Konzept für die geplante Nutzung erneuerbarer Energien einreichen (Feinplanung, vom Fachunternehmer bestätigt). Die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers muss dabei mindestens 25% der Heizlast betragen. Bei Wohngebäuden muss außerdem ein Pufferspeicher für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien installiert werden.
Tipps für höhere Förderung
Übrigens: Wer direkt eine Gas-Hybridheizung installiert, bekommt eine höhere Förderung. Sie beträgt 30%, beim gleichzeitigen Austausch einer Ölheizung sogar 40%. Eine solche Heizung kombiniert eine Erdgasheizung von vorneherein mit erneuerbaren Energien, also zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, Solarthermie und/oder Biomasse. Die neue Gasheizung kann auch mit einem schon bestehenden „regenerativen Energieerzeuger“, wie es im Amtsdeutsch heißt, kombiniert werden. Die Förderung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
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