Flächenprämie: Zählt Grenze vor oder hinter dem Zaun?

Laut Prämienbescheid wurden 5 % unserer beantragten Grünlandfläche abgezogen, weil der Zaun, wie es das Schwengelrecht vorschreibt, 50 cm vor der Grenze steht. Die Flächen werden jedoch gemäht und die Tiere grasen unter dem Draht. Warum wird nicht nach der im Kataster erfassten Flächengröße gezahlt?

Für die Förderung im Rahmen der landwirtschaftlichen Beihilfen gelten als beihilfefähige Flächen die Flächen, die tatsächlich durch den Antragsteller bewirtschaftet werden. Diese Sichtweise ist durch die EU im Förderrecht festgeschrieben und gilt für den Bereich der Förderung, unabhängig von...