EU-Förderung wie bekannt machen?

Die Landwirtschaftskammer NRW hat uns auf die Publizitätspflichten im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014–2020 hingewiesen. Wir sollen ein Plakat aufhängen und auf der Internetseite auf die EU-Förderung mit einem Link und dem Sternenbanner verweisen. Leider steht im Schreiben der Kammer nicht, wie wir an Link und Banner kommen. Müssen auch Ferienhöfe mit Landwirtschaft auf die EU-Förderung hinweisen?

Die Verpflichtung, mit einem Poster auf die EU-Förderung hinzuweisen, gilt für alle Antragsteller von Fördermaßnahmen, die durch den ELER-Fonds mitfinanziert werden. Dazu gehören die Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, der Vertragsnaturschutz, die Förderung des Ökologischen Landbaus, die Ausgleichszahlung für umweltspezifische Einschränkungen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Diese Verpflichtung gilt dann, wenn im Rahmen der Fördermaßnahme über den gesamten Förderzeitraum, in der Regel fünf Jahre, ein Volumen von 10.000 € überschritten wird. Die Betriebe müssen...