Blühstreifen wird zweckentfremdet

Mein landwirtschaftlicher Betrieb befindet sich in der Nähe eines Wohngebietes. Im Zuge der Corona-Situation ist auf einem geförderten Blühstreifen, der von einem Waldstück bis zu einem anderen reicht, ein regelrechter Wanderweg entstanden – genutzt von Spaziergängern, oft mit Hunden, und Radfahrern. Was passiert, wenn mein Betrieb kontrolliert wird? Was muss ich tun, damit mir die Förderung des Blühstreifens und die Betriebsprämie nicht aberkannt werden?

Ziel der Blüh- und Schonstreifen bzw. Blüh- und Schonflächen ist es, Insekten und kleinen Lebewesen als Nahrungs- und Habitatsgrundlage zu dienen. Auch wenn der Blühaspekt im Laufe der Verpflichtung abnimmt, schafft der ungenutzte Schonstreifen wertvolle Strukturen in der Agrarlandschaft, etwa als Bruthabitat für Vögel oder Rückzugsraum für Wild. Eine Nutzung dieser Blüh- und Schonstreifen durch Dritte, wie Spaziergänger oder Fahrradfahrer, ist dementsprechend nicht mit der...