Beweidung von Vorrangflächen

Auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, soll jeweils ab dem 1. August eines Antragsjahres – neben der Aussaat und Pflanzung einer Nachfolgekultur – auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht werden. Einige Herdenschäfer machen derzeit aber die Erfahrung, dass eigens eingesäte Greeningflächen, die ihnen seitens der Landwirte zugesagt waren, nun doch nicht mehr von ihnen beweidet werden sollen – Hintergrund sei eine Neuerung seitens der Kammer. Was steckt dahinter?

Zu dieser Fragestellung müsste man genau wissen, was da als Greeningfläche von den Landwirten angegeben wird. Bei Zwischenfrüchten mit für das Greening zugelassenen Mischungen ist klar, dass Schaf- und Ziegenhalter beweiden dürfen (sofern der Bewirtschafter der Fläche...