Änderungen der Flächengröße im Antrag können aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle oder im Rahmen einer Verwaltungsprüfung erfolgen, wenn neue Luftbilder vorliegen. Da Sie keine Vor-Ort-Kontrolle erwähnen, gehen wir davon aus, dass es für Ihre Flächen neue Luftbilder gab und die Feldblockgrenzen an die auf dem Luftbild ersichtlichen tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wurden. Anschließend erfolgt anhand der Feldblockgrenzen ein Abgleich der Schlaggrenzen. Für den Fall, dass sich Feldblockgrenzen überlappen, werden diese entsprechend angepasst.
Ist ein Feldblock größer geworden, kann der Antragsteller ihn im Folgejahr entsprechenden beantragen. Eine Vergrößerung des Schlages durch die Verwaltung ohne einen entsprechenden Antrag des Landwirts, zum Beispiel weil der Feldblock größer festgestellt wurde, wäre mit den EU-Regelungen nicht vereinbar. Sollten die Flächenkorrekturen strittig sein, steht dem Antragsteller der Rechtsweg offen.
(Folge 18-2019)