Anträge wie lange aufbewahren?

Seit Aufgabe des Hofes 2006 haben wir keine Betriebs- oder Tierprämien mehr bei der Kammer beantragt. Nun bin ich dabei, die alten Unterlagen zu sichten. Wie lange muss ich die Anträge aufbewahren? Gibt es unterschiedliche Fristen etwa zu den Tierprämien, Ausgleichszahlungen für Gebiete mit umwelt­spezifischen Nachteilen, Extensivierung oder Düngeverordnung?

Die Aufbewahrungsfristen sind je nach Fördermaßnahme unterschiedlich lang. Für Anträge auf Direktzahlungen bzw. den ehemaligen Anträgen auf Betriebsprämie sind die Unterlagen zu Nachweiszwecken sechs Jahre nach Erhalt der Prämie aufzubewahren. Bei den Tierprämien, die letztmalig 2004 beantragt werden konnten, betrug die Aufbewahrungsfrist vier Jahre; auch hier beginnen die Jahre nach Erhalt der letzten Tierprämie...