Ackerstatus durch Grubbern erhalten?

Um den Ackerstatus zu erhalten, muss ich 2019 eine Weide umnutzen. Ist es ausreichend, wenn ich jetzt oder in diesem Herbst eine Hälfte der Fläche grubbere bzw. umpflüge, Gras einsäe und die andere Hälfte im Mai 2019? Kann ich einen 5-m-Streifen an einem Graben unbearbeitet lassen, ohne Gefahr zu laufen, den Ackerstatus zu verlieren?

Das Pflügen von Ackerflächen, auf denen durchgehend oder im Wechsel Gras oder Grünfutter angebaut wird, oder die als Ackerbrachen genutzt werden, innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, verhindert die Entstehung von Dauergrünland im förderrechtlichen Sinne. Werden nach dem Pflügen wieder Gras oder andere Grünfutterpflanzen angesät oder findet die Begrünung durch Selbstaussaat statt, befindet sich die Fläche wieder im ersten Jahr der Dauergrünland­entstehung. Im Sinne der förderrechtlichen Pflug­regelung umfasst das „Pflügen“ Bodenbearbeitungen, die den Grünbewuchs mechanisch zerstören. Nicht nur ein...