Acker ist Grünland geworden

Im Herbst 2003 hatte ich 2 ha Acker an eine Baumschule verpachtet. Kurz darauf hat unsere Stadt die Fläche unter Naturschutz gestellt. Im November 2018 habe ich die Fläche zurückbekommen und möchte sie wieder als Acker nutzen. Doch das Umweltamt behauptet, ein vom Pächter mit Gras eingesätes Teilstück sei Dauergrünland geworden. Kann ich Schadenersatz fordern?

Die Auffassung des Umweltamtes trifft zu. Davon gehen wir aus, obwohl wir die Naturschutzgebietsverordnung inhaltlich nicht kennen, die der Ausweisung zugrunde liegt. Es ist aber durchaus typisch, dass in Naturschutzgebieten das Umbrechen von Dauergrünland nicht gestattet ist, jedenfalls von einer Genehmigung abhängig ist.

Mit Einführung des Landes-Naturschutzgesetzes NRW am 15. November 2016 wurde allgemein – also auch außerhalb von Naturschutzgebieten – das Verbot ein­geführt, Dauergrünland ohne Genehmigung umzubrechen. Auch bereits deshalb ist es Ihnen nicht gestattet, die Teilfläche wieder in Acker zu verwandeln.

Doch Ihr...