Wochenblatt-Leser Florian K. in A. hat eine Ackerfläche (4,5 ha) verpachtet. Die Grundstücksnachbarin ist sehr unkooperativ. Sein Pächter hat „die Nase voll“ und beendet den Pachtvertrag. Kann er die Fläche extensiv bewirtschaften und gibt es Prämien, die er auf die Fläche legen kann? Oder kann er die Fläche als Ausgleichsfläche für öffentliche Bauten verpachten?
Wochenblatt-Redakteur Torsten Wobser, weiß Rat: Aus unserer Sicht bieten die im Rahmen der ab 2023 geltenden Förderrichtlinien (GAP) einige Möglichkeiten, die genannte Fläche sinnvoll zu nutzen. Neben einem Mindestanteil von 4 % Stilllegung der Ackerfläche sind weitere Ökomaßnahmen geplant.
Stilllegung
1. a) Freiwillige Aufstockung der Stilllegungen auf Acker mit Selbstbegrünung über die geforderten 4 % in der Konditionalität hinaus: plus 1 % von 4 % auf 5 %: 1300 €/ha; plus 2 % von 5 bis 6 %: 500 €/ha; plus 3 bis 6 % von 6 bis 10 %: 300 €/ha (vom 1. Januar bis 31. Dezember bzw. bei Aussaat einer Winterkultur ab 15. August, mind. 0,1 ha, kein Pflanzenschutz, keine Düngung)
b) Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen: top up auf Stilllegung unter a) 150 €/ha (mind. 0,1 ha, Blühstreifen: streifenförmige Fläche, mind. 20 m bis max. 30 m, Blühfläche: nicht streifenförmige Fläche und Blühstreifen von mehr als 30 m Breite, max. 1 ha je Blühfläche, vorgegebene Saatgutmischung, Aussaat bis 15. Mai)
c) Altgrasstreifen oder -flächen auf Dauergrünland (DGL): bis 1 % 900 €/ha, 1 bis 3 % 400 €ha, 3 bis 6 % 200 €/ha (mind. 1 % und max. 6 % des DGL, 10 bis 20 % je Schlag, mind. 0,1 ha, max. 2 Jahre auf derselben Stelle, Beweidung und Schnittnutzung ab 1. September, kein Pflanzenschutz)
Vielfältige Kulturen
2. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit mind. fünf Hauptfruchtarten mit je mind. 10 %, einem Anteil von mind. 10 % für Leguminosen einschließlich deren Gemenge und max. 66 % Getreide: 30 €/ha
Agroforst
3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergrünland: 60 €/ha (2 bis 40 % Gehölzfläche, mind. zwei Gehölzstreifen, mind. 20 m und max. 100 m Abstand zwischen Gehölzstreifen, 3 bis 25 m breit)
Extensivierung
4. Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes im Betrieb: 115 €/ha 2023 bis 100 €/ha 2026 (mind. 0,3 und max. 1,4 RGV/ha DGL, keine mineralische Düngung, Wirtschaftsdünger höchstens in Höhe von 1,4 RGV je ha, kein Pflanzenschutz, keine Neuanlage von Dränagen im Antragsjahr)
5. ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten: 240 €/ha in 2023 und 2024, 2025 225 €/ha, 2026 210 €/ha
6. Bewirtschaftung von Acker- und Dauerkulturflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Zeiträumen, die sich nach Kulturarten unterscheiden: 130 €/ha 2023 bis 110 €/ha im Jahr 2026 für Sommergetreide, Ackerbohnen und Mais und 50 €/ha sonstige Kulturen
Natura-2000-Gebiete
7. Anwendung von durch Schutzziele bestimmte Landbewirtschaftungsmethoden auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura-2000-Gebieten: 40 €/ha (keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen, keine Instandsetzung von Dränagen, keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen im Antragsjahr).
Fazit
Sie sollten Ihre Flächen also nicht vorschnell abgeben. Je nachdem, wie Ihr Gesamtbetrieb aufgestellt ist, lassen sich die 4,5 ha unter den Bedingungen der neuen GAP gewinnbringend integrieren.
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(Folge 23-2022)