Für Getreidekontrakte gibt es keine einheitlichen Standards für die Abrechnung. Es gelten die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel. Also Regeln, die den Geschäftsverkehr erleichtern sollen. Beim vereinbarten Gesamtpreis (Preis, der für die Ware endgültig bezahlt wird) müssen noch folgende Kriterien berücksichtigt werden: Qualitätsparameter, Transportkosten, Trocknungskosten, Schwundfaktoren, Abzug für Besatz, Kosten für Ein- und Auslagerung, Zahlungsziel.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen den Erzeugerpreisen (Landwirt verkauft sein erzeugtes Getreide an den Handel), Abgabepreisen oder Zukaufspreisen (Landwirt kauft etwa Futtergetreide vom Landhandel), Großhandelspreisen und den Terminmarktkursen (gilt zum Beispiel für Weizen, Körnermais oder Raps).
In der Wochenblatt-Ausgabe vom 25. Februar 2021 lag der Erzeugerpreis für Futterweizen (Durchschnitt Westfalen-Lippe) bei 212,05 €/t (Preise frei Lager des Erfassers). Der Einkaufspreis des Großhandels für Futterweizen erreichte für den März-Termin einen Preis in Höhe von 231 €/t, am Terminmarkt in Paris wurden für Weizen (Monat März) 245,75 €/t notiert.
Ende Februar lag der Erzeugerpreis für Futterweizen bei 212 €/t und der Preis für Futterroggen bei 177,30 €/t (Schnitt Westfalen-Lippe). Die Abgabepreise oder Zukaufpreise lagen höher: Futterweizen 245 €/t, Futterroggen 213 €/t.
Bei „Diese Woche – diese Mischung“ wird auf die Unterschiede hingewiesen. Es kommt darauf an, ob der Landwirt sein Getreide verkauft (Erzeugerpreis) oder Futtergetreide zukauft (Abgabepreis).
Großhandelspreise oder Terminmarktkurse dienen für das Geschäft am Kassamarkt oder physischen Markt nur als Orientierung.
Bei den Abgabepreisen des Großhandels müssen noch die Begriffe „loko“ (Kauf einer Ware, die sofort greifbar ist) und „prompt“ (innerhalb von sieben Geschäftstagen nach Vertragsabschluss) beachtet werden.
(Folge 9-2021)