Verpackungsgesetz auch für Jäger?

Ich bin Jäger und gebe Wild an Bekannte und Freunde ab. Dazu vakuumiere ich die Fleischteile ein. Es handelt sich um kleine Mengen. Ich bin kein Wildhändler und habe auch kein Gewerbe für den Wildverkauf angemeldet. Im Januar tritt das Verpackungsgesetz in Kraft. Betrifft es mich auch als Hobbyjäger und muss ich mich deshalb beim Verpackungsregister anmelden und meine Folienverpackungen lizensieren lassen?

Das Verpackungsgesetz betrifft nur die gewerbsmäßige Wildbretvermarktung. Für Hobbyjäger besteht keine Registrierungs- und Lizensierungspflicht. Das hat die Zen­trale Stelle Verpackungsregister auf Anfrage des Vizepräsidenten des Landesjagdverbandes NRW...