Obst selbst brennen

Seit einigen Jahren maische ich einen Teil unseres Obstes ein. In einer Lohnbrennerei haben wir daraus Obstbrand brennen lassen. Nun ist das Branntweinmonopol weggefallen. Darf ich jetzt meine Maische in einer eigenen Brennanlage destillieren?

Als Privatperson dürfen Sie nicht selbst brennen, können aber sehr wohl als – dann steuerpflichtiger – Stoffbesitzer auftreten und Ihre Maische bei einem Abfindungsbrenner destillieren lassen. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich aber unter Umständen selbst eine Abfindungsbrennerei einrichten. Seit dem Wegfall des Branntweinmonopols, also seit dem 1. Januar 2018, ist diese Form der Brennerei bundesweit möglich. Eine...