Marmelade nur in Direktvermarktung

Ich vermarkte meine Produkte ausschließlich ab Hof. Für einen Sondermarkt zum Jubiläum unseres Ortes biete ich meine Erzeugnisse ausnahmsweise an einem Marktstand an. Wie muss ich meine Produkte für den Marktverkauf kennzeichnen? Bisher schreibe ich auf die Marmelade beispielsweise nur „Erdbeer-Rhabarber-Marmelade“ und gebe kein Zutatenverzeichnis an. Sind alle Angaben nach der Kennzeichnungsverordnung vorgeschrieben?

Was die Kennzeichnung betrifft, gilt: Bei der Vermarktung auf lokalen Märkten und in der Direktvermarktung darf der Begriff Marmelade oder Konfitüre verwendet werden, ohne dass der Direktvermarkter mit der Konfitüren-Verordnung in Konflikt tritt. Darin sind die Begriffe Marmelade, Konfitüre, Gelee oder Fruchtaufstrich klar definiert.

Konfitüren und Gelees...