Lebensmittelkontrolle rechtens?

Aus eigener Jagd verkaufen wir privat Wildfleisch, das von einem Metzger zerlegt wird. Kürzlich erhielten wir Besuch von einer Mitarbeiterin der Lebensmittelüberwachung, die Teile der Ausstattung unseres Zerlegeraums bemängelte und Proben von vakuumiertem Wildbret genommen hat. Nun möchten wir gerne wissen: Wie muss der Zerlegeraum beschaffen sein und ist die Probenahme rechtens?

Alle Jäger, die Wild selbst vermarkten, gelten als Lebensmittelunternehmer und können jederzeit von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie müssen sich deshalb bei der zuständigen Veterinärbehörde registrieren lassen und unterliegen zahlreichen Pflichten.

Wird das Wild vom Metzger bei Ihnen zu Hause zerlegt, müssen Sie dafür einen geeigneten Raum samt Ausstattung vorweisen können.

Geeignet ist der Raum, wenn er ausreichend groß ist und geeignete Kühlmöglichkeiten bietet. Wände und Fußböden sollten wasserundurchlässige, glatte, leicht zu reinigende und desinfizierende Oberflächen aufweisen. Das können Fliesen, aber auch...