Würstchen gehören zu den leicht verderblichen und risikoreichen Lebensmitteln und dürfen nur unter Beachtung von Hygienevorgaben in den Verkehr gebracht werden.
Anforderungen an den Verkaufsstand: Er sollte überdacht sowie allseitig umschlossen sein und einen festen Untergrund haben. Zur Ausstattung gehört außerdem ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss und der Möglichkeit, sich die Hände zu reinigen und zu desinfizieren. Schließlich muss eine Kühleinrichtung für die rohen Würstchen bereitstehen.
Anforderungen an das Personal: Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit empfindlichen Lebensmitteln umgehen, vor Arbeitsantritt eine Erstbelehrung mit Bescheinigung vom Gesundheitsamt sowie den Nachweis von Folgebelehrungen im zweijährigen Turnus. Erforderlich ist außerdem eine Unterweisung zu den geforderten Hygieneanforderungen im Betrieb. Dazu gehört beispielsweise: Die Händereinigung und -desinfektion hat vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und jedem Toilettengang zu erfolgen. Schmuck ist abzulegen.
Zur Personalhygiene gehört ebenso, dass rauchen, essen, trinken, aber auch die Handybenutzung im Stand untersagt sind. Bei der Ausgabe dürfen die Lebensmittel nicht mit bloßen Händen berührt werden.
(Folge 45-2018)