Erfolgt die Vermarktung selbst erzeugter landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht ab Hof und damit nicht am Ort der Erzeugung, sondern von einer räumlich getrennten Verkaufsstelle, liegt eine gewerbliche Verkaufstätigkeit vor. Allerdings wird mit einer gewerblichen Tätigkeit eine gewisse Dauerhaftigkeit verknüpft, die bei einer nur einmaligen Marktbeschickung nicht gegeben ist.
Bei Ihrer Konstellation – ganzjährige Produktion und Verkauf, aber nur ausnahmsweise über einen Stand außerhalb der Hofstelle – gibt es sicherlich einen gewissen Ermessensspielraum. Fragen Sie deshalb am besten direkt beim zuständigen Ordnungsamt nach.