Ersatzruhetage für Saisonarbeiter?

Aufgrund der kühlen Witterung können unsere Saison­arbeiter aus Polen zurzeit kaum Spargel ernten. Kann ich ihnen daher freie, unbezahlte Ruhetage im Vorgriff auf die kommenden Feiertage in Mai und Juni gewähren?

Der Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter, der an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt wird, einen Ersatzruhetag gewähren (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Der Ruhetag muss innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von acht Wochen liegen. Den Tag können...