Eiertour mit Fahrtenbuch?

Für die Verkaufstouren meiner gewerblichen Eiervermarktung nutze ich Fahrzeuge zwischen 3,0 und 7,5 t. Müssen die Fahrer ein Fahrtenbuch führen bzw. eine Fahrerkarte vorweisen oder Lenk- und Ruhezeiten beachten?

Nach der Fahrpersonalverordnung sind Landwirtschaftsunternehmen im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von 100 km (Luftlinie) um den Betriebssitz von den Lenk- und Ruhezeiten und von der Pflicht zum Betrieb eines Kontrollgerätes ausgenommen. Dabei spielt die Größe des Fahrzeugs keine Rolle und so fallen auch Lkw im landwirtschaftlichen Betrieb unter diese Befreiung.

Bei einem Gewerbebetrieb ist Folgendes zu...