Eier nach Gewicht

Wir vermarkten unsere Eier auf dem Wochenmarkt und beliefern Einzelhändler. Laut gesetzlicher Bestimmung müssen die Eier nach Gewichtsklassen klassifiziert werden. Immer häufiger stelle ich fest, dass beispielsweise in der Gewichtsklasse M nur größere Eier zwischen 58- und 63-g-Eier einsortiert sind. Die kleineren zwischen 53 und 57 g bleiben außen vor oder werden separat als kleine Eier angeboten. Ist es zulässig, dass die einzelnen Klassen nochmals sortiert werden? Darf ich die Eier dann beispielsweise als „M Plus“ vermarkten?

Bei der Eiersortierung sind die Gewichtsklassen einzuhalten:

  • S = unter 53 g,
  • M = 53 bis 63 g,
  • L = 63 bis 73 g,
  • XL = über 73 g.

Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) können die Eier innerhalb der Spanne...