Apfel-Verkostung möglich?

Als Betreiber eines Obsthofes möchten wir gerne unsere Apfel- und Birnensorten Corona-konform zum Verkosten anbieten. Wir überlegen verschiedene Varianten. Können Äpfel fertig aufgeschnitten auf Tellern bereit liegen, sodass die Kunden Schnitze vom Teller nehmen können? Können wir Messer und Schneidbretter zur Verfügung stellen und die Kunden bedienen sich selbst oder sollten wir die Äpfel auf­schnei­den und den Kunden die Schnitze reichen? Wie könnte die Verkostung am besten gestaltet werden?

Im Innenbereich des Hofladens gilt gemäß Corona-Schutzverordnung eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Für die Verkostung ist das Ablegen der Maske jedoch unumgänglich. Wenn Sie Sitzplätze wie in gastronomischen Einrichtungen unter Einhaltung der Hygienevorgaben gemäß der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ anbieten, ist das Ablegen der Maske am Sitzplatz erlaubt. Sie müssten von jedem Gast, der einen Platz erhält, die Kontaktdaten erfassen.

Sie können das aufgeschnittene Obst am...