Überstunden in der Ausbildung

Ich bin im ersten Lehrjahr auf einem Milchviehbetrieb. In meinem Ausbildungsvertrag ist eine Summe von 40 Arbeitsstunden pro Woche festgehalten. Allerdings arbeite ich oft deutlich mehr Stunden. Gibt es ein Gesetz, welches die Handhabung von Überstunden regelt?

Die von Ihnen erwähnte Angabe in Ihrem Ausbildungsvertrag zu den Arbeitsstunden ist eine vom Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Pflichtangabe. Der rechtliche Rahmen für diese Angabe im Ausbildungsvertrag und für die tatsächliche Gestaltung im Alltag ergibt sich aus den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Ausbildungszeit der Jugendlichen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) täglich acht Stunden und wöchentlich 40 Stunden nicht überschreiten. Jugendliche über 16 Jahre dürfen in der Erntezeit nicht...