Muss Azubi Schaden bezahlen?

Mein Sohn, Azubi im dritten Jahr, hatte die Frontladerschaufel beim Montieren auf seinem Lehrbetrieb nicht richtig verriegelt. Beim Auskippen ist die Schaufel samt Inhalt auf die Treckerhaube gefallen. Der Ausbilder fordert nun, dass er den Schaden von 1000 € bezahlt. Ist das rechtens?

Auszubildende haften wie andere Arbeitnehmer. Nach der Rechtsprechung kommt es bei derartigen Schäden stets auf die Um­stände des Einzelfalles an. Hat der Arbeitnehmer leicht fahrlässig gehandelt, muss er für den Schaden nicht einstehen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit sollen Verursacher und Arbeitgeber den Schaden teilen. Sie liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, ohne dass man ihm einen besonders schweren Vorwurf machen kann. In diesen Fällen wird der Schaden jedoch nicht automatisch geteilt, sondern meist trägt der Verursacher (in diesem Fall der Azubi) weniger als 50 %.

Anders sieht es aus,...