Martin H. in R. fragt: Ein Investor will fünf Windenergieanlagen bauen. Das Umspannwerk soll auf meinen Flächen installiert werden, 30 x 30 m groß. Die Zuleitung führt über 1 km durch meine Forstfläche. Welchen Pachtpreis kann ich für Umspannwerk und Zuleitung verlangen? Die Pachtdauer beträgt 25 Jahre.
Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn, WLV, nimmt Stellung: Die Vergütung für die Fläche, die Sie im Rahmen eines langjährigen Pachtvertrages dem Betreiber des benachbarten Windparks für die Errichtung eines Umspannwerkes bzw. für die Verlegung einer Zuleitung überlassen wollen, ist nicht gesetzlich oder in sonstiger Art reglementiert.
Pacht frei verhandelbar
Die Vergütungshöhe ist letztlich frei verhandelbar und hängt wesentlich natürlich von den jeweiligen wirtschaftlichen Interessen ab. Ihre Verhandlungsposition wird umso günstiger sein, je weniger Möglichkeiten für den Windparkbetreiber bestehen, durch Veränderung des Standortes für das Umspannwerk bzw. für die Zuleitung die Maßnahmen auf anderen als den in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücken durchzuführen.
Dabei spielt im Weiteren auch eine Rolle, ob Sie als Grundstückseigentümer gegebenenfalls auch an dem Windpark beteiligt sind. In diesem Fall sind aus der Praxis Vergütungssätze in Höhe von 3 € pro m² Pachtzins pro Jahr für Umspannwerk und 1 bis 2 € pro laufenden Meter für verlegte Kabel bekannt. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieses keine statistisch ermittelten Durchschnittsvergütungen sind. Sollten Sie an dem Windpark nicht beteiligt sein, ist sicherlich ein Mehrfaches der vorgenannten Vergütungssätze anzusetzen.
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(Folge 39-2022)