Investitionen im Agrarbereich

EU-Taxonomie: Was kommt auf Landwirte zu?

Bei Investitionen im Agrarbereich geht es künftig immer mehr um Nachhaltigkeit. Die großen Hebel bei der Kreditvergabe an Landwirte sind: EU-Taxonomie, ESG-Kriterien und das Lieferkettengesetz.

Ein Landwirt wird sich für ­einen Kredit künftig noch mehr ins Zeug legen müssen. Denn für die Beurteilung der landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Bank oder Versicherung sind nicht nur die variablen Kosten relevant.

Soziale Kriterien, Unternehmensführung und Umweltziele

Es geht auch um soziale Kriterien, Unternehmensführung und Umweltziele. Unter anderem muss der Stall deutlich weniger umweltbelastend sein als frühere konventionellen Bauten; also beispielsweise ­eine höhere Haltungsstufe haben. Außerdem nimmt beispielsweise auch die Verzinsung der eingesetzten Ressourcen Boden, Bauten und der Unternehmer selbst einen ­höheren Stellenwert ein.

Ebenso spielen die Abnehmer innerhalb der Lieferkette eine tragende Rolle. Sie sind gefordert, die Regionalität und die Ökologie zu unterstützen und gleichzeitig für die Produzenten kostendeckende Preise zu zahlen.

Taxonomie als Hebel

Um mehr Nachhaltigkeit auch in den Agrarbereich zu bringen, nutzt Brüssel einen großen Hebel: Das sind die EU-Taxonomie und damit einhergehend das ESG-Rating und das Lieferkettengesetz.

Was ist EU-Taxonomie?

Taxonomie hat nichts mit „taxes“, also Steuern zu tun. Der Begriff leitet sich aus dem griechischen ­„táxis“ (= Ordnung) und „nomos“ (= Gesetz) ab. Konkret werden die Vereinbarungen aus...