Wochenblatt-Leser Ferdinand S. in G. fragt: Ich möchte einen Landwirtsbetrieb komplett verkaufen. Ein Käufer erwirbt die Hofstelle, ein anderer die Flächen. Ich bin über 55 Jahre. Komme ich in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes?
Steuerberater Arno Ruffer, WLV, kann informieren: Verkaufen Sie in einem Zug die Hofstelle und die landwirtschaftlichen Nutzflächen, stellt dies steuerlich eine Betriebsaufgabe dar. Es ist unschädlich, wenn der eine Käufer die Hofstelle und der andere Käufer die Flächen erwirbt. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich des Buchwertes, das ist für die Flächen in der Regel die achtfache Ertragsmesszahl.
Über 55 Jahre entscheidend
Weil Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 56 % des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes zuzüglich 9 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie den ermäßigten Steuersatz nur einmal im Leben in Anspruch nehmen können.
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(Folge 36-2022)