Antibiotika-Minimierung

Das geänderte Tierarzneimittelgesetz gilt

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gibt es seit dem 1. Januar wesentliche Änderungen für Rinderhalter.

Meldepflichtig sind seit Beginn dieses Jahres, mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, Tierhalter folgender Kategorien:

  • Milchkühe,
  • zugekaufte Kälber, jünger als zwölf Monate,
  • Sauen, Saugferkel und Aufzuchtferkel, Mastschweine,
  • Masthühner, Lege- und Junghennen, Mastputen.

Alle Tierhalter sollten ihren Bestand mit der jeweiligen Nutzungsart erstmals bis zum 14. Januar dieses Jahres melden, erklärte Stefan Lüllmann, Inhaber der Tierarztpraxis Lüllmann aus Löningen. Falls noch nicht geschehen, riet er den Landwirten auf seiner Fachveranstaltung, dieses schnell nachzuholen. Tierhalter müssen in HI-Tier also Meldungen machen:

  • zur Nutzungsart,
  • zum Bestand und zur Bestandsveränderung sowie
  • zur Nullmeldung, wenn keine Antibiotika im Halbjahr angewendet wurden.

Lüllmann erläuterte die wichtigsten Änderungen des TAMG:

  • Der Tierarzt ist jetzt verpflichtet, Meldungen zum Antibiotika-Einsatz zu machen, nicht mehr der Tierhalter.
  • Bisher bezog sich das Antibiotika-Minimierungskonzept nur auf Masttiere. Ab 2023 sind auch Milchkühe betroffen. Bei Kälbern und Mastrindern gilt es für zugekaufte Tiere unter zwölf Monaten.
  • Für Antibiotika wie Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine (3., 4. Generation) solle es einen Gewichtungsfaktor drei geben. Dieser wirkt sich auf die Berechnung der Therapiehäufigkeit aus.
  • Die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 werden nur noch einmal jährlich zum 15. Februar herausgegeben.
  • Behörden können anordnen, dass ein zweiter, betriebsunabhängiger Tierarzt beim Erstellen eines Maßnahmeplans zurate zu ziehen ist.

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