Wochenblatt-Leser Johannes E. in W. fragt: Wir wohnen in einem Naturschutzgebiet. Abgesehen von der Hoffläche sind die Flächen verpachtet, wir halten keine Tiere. Dürfen wir auf unserem Grundstück ein neues Haus bauen? Oder könnten wir das Haus weiter ausbauen und auf dem ehemaligen Strohboden neue Wohnflächen schaffen?
Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, nimmt Stellung: Ihre Frage bezieht sich auf Wohnprojekte im Außenbereich, noch dazu in einem Naturschutzgebiet. Ihre Flächen sind verpachtet. Insofern ist es auch nicht möglich, einen Wohnneubau auf Ihren Grundstücken zu errichten, sofern dieser zusätzlich errichtet werden soll. Diese Option haben grundsätzlich nur Vollerwerbsbetriebe.
Kein Wohnneubau
Den Dachboden (ehemaligen Strohboden) zu einer Wohneinheit umzunutzen, ist dagegen dann möglich:
- wenn insgesamt im Wohnhaus maximal zwei Wohnungen entstehen,
- das Wohnhaus zulässigerweise errichtet worden ist,
- die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist (etwa 20 bis 25 % Wohnflächenerweiterung)
- und bei der Errichtung die Annahme besteht, dass das Gebäude entweder vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.
Naturschutzgebietsverordnungen beachten
In jedem Fall müssen Sie sich an das zuständige Bauordnungsamt bei der Kommune bzw. Ihrem Kreis wenden. Im Einzelfall können auch noch Regelungen aus der Naturschutzgebietsverordnung bestehen, die die Projekte untersagen. In der Regel beziehen sich die Verbote aber auf Neubauten.
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(Folge 37-2022)