Förderprogramm für Pferdesportvereine

Corona-Hilfe für Reitvereine

Ein Laptop fürs Reiterstübchen? Mit dem Corona-Förderprogramm der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt erhalten Reitvereine bis zu 90 % der Förderung. Die Bewerbungsfrist endet am 1. November 2020.

Ein Reitverein, der sein Reiterstübchen in einen digitalfähigen Seminarraum verwandeln will oder Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit auf den Weg bringt, muss nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Er kann Geld aus einem Fördertopf bekommen. Wie der Pferdesportverband Hannover mitteilt, bringt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ein Corona-Förderprogramm auf den Weg. Es werden bis zu 90 % der des Vorhabens gefördert. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November 2020.

Förderung für Pferdesportvereine

Um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die "Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt" unter dem Titel "Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona" ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Pferdesportvereine können die Unterstützung beantragen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 23 Mio. € für das Jahr 2020 zur Verfügung, die per Antragsverfahren durch die Bundesstiftung vergeben werden. Mit Förderquoten von 80 bis 90 % sind die Konditionen ziemlich gut.

Was wird gefördert?

Wer sein Reiterstübchen mit Laptop, Beamer, Mikrofon und digitaler Technik im Wert von 3000 € in einen digitalfähigen Seminarraum verwandeln will, kann 2700 € Fördermittel erhalten und muss nur noch 300 € Eigenmittel aufbringen. Projekte unter 5000 € werden zu 90 % gefördert (10 % Eigenmittel), Projekte ab 5000 € mit 80 % (20 %) Eigenmittel.

Förderfähig sind
• Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
• projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
• projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
• begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
• Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Anmeldefrist endet am 1. November 2020

Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November 2020, da die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen. Klicken Sie hier für Informationen zur Förderung sowie die Förderrichtlinien.

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