Tierschutztransportverordnung

Ausnahmeregel: Landwirte-Privileg

Seit Januar müssen Bullenkälber 28 Tage auf den Milchviehbetrieben bleiben. Doch es gibt Ausnahmen.

Die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) enthält eine Ausnahme­regelung, nämlich das Landwirte-Privileg: „Landwirte dürfen die eigenen Tiere ab dem Herkunftsbetrieb im eigenen Transportmittel eine Strecke von bis zu 50 km transportieren, auch wenn sie jünger als 28 Tage sind“, erklärt Anna Althoff, Milchreferentin beim WLV.

Allerdings gab es mit dieser Regel bereits etliche Probleme: Einige Veterinärämter ge­nehmigten den Transport von jüngeren Kälbern nicht. „Jetzt ist aber offiziell vom LANUV kommuniziert, dass das Landwirte-Privileg umzusetzen ist. Es gilt deutschlandweit“, so Althoff.

Tierschutz ist Ländersache

Was mit Transporten in die EU ist, interpretieren die Bundesländer allerdings weiterhin unterschiedlich:

  • Hessen: Sammelstellen zählen als EU-Transportstellen. Das bedeutet, Kälber dürfen dort bereits mit 14 Tagen ankommen, wenn sie in das EU-Ausland gehen.
  • Niedersachsen: Die 28-Tage-Regelung gilt für alle Transporte.
  • NRW: Der Erlass fehlt, wie die Verordnung zu deuten ist. „Es liegt ein Schreiben an das Ministerium mit Bitte um Stellungnahme vor“, erklärt Althoff.

Das Problem in ihren Augen: „Der Bund sagt, Tierschutz ist Ländersache. Er wird also keine einheitliche Regelung vor­gegeben. Das NRW-Ministerium muss sich äußern, und zwar schnell.“

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