Staatliches Antibiotika-Monitoring

Antibiotika: Neue Regeln betreffen auch Kuhhalter

Künftig soll das staatliche Antibiotikamonitoring auch für Milchkühe gelten. Das besagt eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes.

Von 2024 an müssen Mitgliedstaaten jährlich Daten zur Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Schon ab 2023 gilt es, die Daten für Nutztiere wie Rind, Schwein, Huhn und Pute zu erheben. Dem will die Bundesregierung mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) nachkommen. Doch was bedeutet das konkret für Milchviehhalter?

Antibiotikaeinsatz melden

Das nationale Antibiotikaminimierungskonzept soll nun auf weitere Tierarten ausgeweitet werden, auch auf Milchkühe. Dafür müssen Mastbullenhalter in Zukunft nur noch Meldungen über die Arzneimittelverwendung machen. Ziel des Monitorings sei, vor allem den Einsatz von Reserveantibiotika, die in der Humanmedizin genutzt werden, einzusparen. Diese sollen deshalb mit einem stärkeren Faktor gewichtet werden. Das erklärte Dr. Andreas Finkensiep von der Tierärztekammer Niedersachen beim WLV-Ausschuss für milchwirtschaftliche Fragen vergangene Woche Dienstag.

Die Milchkühe seien nun mit in das Minimierungskonzept gerutscht, da festgestellt wurde, dass Antibiotika im Umlauf sind, die nicht auf den Mastbetrieben abgegeben wurden. Außerdem erklärte Finkensiep, dass künftig die Tierärzte die Antibiotika-Meldungen machen sollen und nicht wie bisher die Tierhalter. Das führe bei vielen Tierarztpraxen zu enormen bürokratischen Aufwand. Zudem sei an vielen Stellen noch unklar wie das funktionieren könne. „Das ist für Tierärzte eine `Riesenkröte´, die geschluckt werden muss“, machte Finkensiep deutlich. „Ich gehe davon aus, dass das nicht mehr aufzuhalten ist. Das wird auch bei den Tierärzten zu einem Strukturbruch führen.“

Tierschutz muss Ziel sein

Zunächst müsse aber zeitnah erfasst werden, wie viel Antibiotika bei Milchkühen eingesetzt werde. Dabei riet der Tierarzt den Milchviehhaltern, nicht direkt zu versuchen, den Einsatz zu minimieren, sondern erst einen Ist-Zustand zu erfassen. Denn Ziel könne nicht sein, behandlungswürdige Tiere nicht zu behandeln, betonte der Tierarzt.

Neue Spitze im Milchausschuss
Der langjährige Vorsitzende des WLV-Milchausschusses, Wilhelm Brüggemeier, wurde mit viel Lob und Dank nach 13 Jahren aus seinem Amt verabschiedet. Einstimmig neu wählten die Mitglieder Milchviehhalter Benedikt Langemeyer zum ersten Vorsitzenden. Er hält rund 120 Fleckvieh-Milchkühe und bewirtschaftet gemeinsam mit seiner Familie einen Betrieb mit Weidehaltung in Mettingen im Kreis Steinfurt. Als sein Stellvertreter wählten die WLV-Mitglieder vergangene Woche Dirk Kalthaus.

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