Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom
22. März 2021 das Ruhen der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Minecto One (Zulassungsnummer
008589-00) hinsichtlich der Anwendungen in Porree angeordnet. Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht
mehr zulässig. Die anderen Anwendungen des Mittels sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Hintergrund: Gemäß Verordnung (EU) 2018/832 gilt ab dem 01. Juli 2021 ein neuer Rückstandshöchstgehalt
von 0,01* mg/kg für Cyantraniliprol in Porree. Damit wird der RHG von ursprünglich 0,6 mg/kg auf
die untere Bestimmungsgrenze abgesenkt. Dieser RHG ist bei der Anwendung von Minecto One in Porree
nicht einhaltbar. Die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes ist nicht gewährleistet.
(Quelle: BVL Fachmeldung 23.03.2021)