Erneuerbare Energien

Agri-PV: Gelungenes Doppel?

Die Idee ist bestechend: Agri-PV ermöglicht die gleichzeitige Produktion von erneuerbarem Strom und Obst auf einer Fläche. Welche Erfahrungen bestehen? Und: Kann sich das rechnen?

Das Potenzial ist riesig, die Effektivität hoch: Würden nur 3,8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit Agri-Photovoltaik (PV)-Anlagen bestückt, ließe sich, so David Böhm vom Fraunhofer Institut ISE in Freiburg, rechnerisch der gesamte deutsche Strombedarf decken. Zum Vergleich: Wollte man die gleiche Strommenge mithilfe von Bioenergie erzeugen, wären 14 % der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich.

Agri-PV mit Vorteilen

Dabei hat Agri-PV noch weitere Vorteile: Sie ermöglicht es Landwirten und Gartenbauern, zwei Einkommensquellen auf einer Fläche zu erschließen. Die Fläche wird für die Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt, geht der Landwirtschaft aber nicht vollständig verloren. Gleichzeitig können die PV-Module den Kulturen Schutz bieten – zum Beispiel vor zu starker Sonneneinstrahlung oder Hagel, aber auch vor Pilzkrankheiten. Auf der anderen Seite ist es unter PV-Modulen nötig, das Anbaumanagement zu verändern. Teilweise bringen die Anlagen Nachteile mit sich – etwa bei der Abreife oder dem Wachstum der Kulturen.

Informationen zu Agri-PV, zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Frage „Rechnet sich das überhaupt?“ gab die Tagung „Agri-PV im Obstbau“ der Landwirtschaftskammer NRW.

Rechnet sich das? – Photovoltaik

Ob sich mit einer Agri-PV-Anlage Gewinn erzielen lässt, hängt neben der Höhe der Investitionskosten je kWp entscheidend vom erzielbaren Stromerlös ab. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Betreiber einer Agri-PV- oder PV-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MWp eine Festvergütung in Höhe von 7 Cent/kWh erhalten. Ist eine größere Anlage geplant, wird eine EEG-Vergütung erst nach Teilnahme am Ausschreibungs­ver­fahren gezahlt. Der hier er­ziel­bare Höchstwert liegt 2023 für ­PV-Freiflächenanlagen bei 7,37 Cent/kWh für Agri-PV-Anlagen bei 8,57 Cent/kWh.

Für einen wirtschaftlichen Betrieb dürfte das in den meisten Fällen nicht ausreichen. Das stellte Nils Seidel, Energieberater der Landwirtschaftskammer NRW, mit­hilfe einer Beispielrechnung dar. Annahmen: 5 MWp installierte Leistung, 100 % Finan­zierung über 20 Jahre (4 %), 930 kWh/kWp und 6,15 €/kWp Betriebskosten.

Die Ergebnisse:

  • Auch bei geringen Inves­titionskosten (700...


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