Genehmigungen und Rechtliches
Planungsrecht: Agri-PV-Anlagen sind in der Regel bauliche Anlagen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies erfordert im Außenbereich häufig, dass die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt. Baurechtlich privilegiert sind im unbeplanten Außenbereich Anlagen, die innerhalb eines 200-m-Streifens entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen entstehen, und Anlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. In der Regel bedeutet Letzteres, dass mindestens zwei Drittel des erzeugten Stroms im Betrieb verbraucht werden.
Laut Jens Vollprecht, Rechtsanwalt, Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin, kann eventuell aber auch der dienende Aspekt im Obstbau (etwa der Schutz vor Hagel) ein Argument sein. Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, aber auch bei Inanspruchnahme der Privilegierung, werden Umweltaspekte geprüft. Zum Bau von Agri-PV-Anlagen in Schutzgebieten ist keine pauschale Aussage möglich.
Agrarrecht: Im Gegensatz zu PV-Freiflächenanlagen können Flächeneigentümer bei Agri-PV-Anlagen laut GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) EU-Argarbeihilfen erhalten. Die Anlagen müssen der Agri-PV-Definition der GAPDZV entsprechen. Diese orientiert sich an der Definition der DIN SPEC 91434 „Agri-Photovoltaik-Anlagen“.
Steuer- und erbrechtlich sind Flächen, auf denen Agri-PV-Anlagen laut Definition der DIN SPEC installiert sind, im Gegensatz zu PV-Freiflächenanlagen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zuzurechnen.
Wann ist eine Anlage Agri-PV?
Agri-PV ist nicht gleich Agri-PV. Es gibt unterschiedliche Anlagentypen. Zum Beispiel:
- Hochaufgeständerte Anlagen mit unterschiedlicher Aufbauhöhe und Durchfahrtweite, unter denen im Extrem sogar Mähdrescher herfahren können
- Anlagen, ähnlich aufgebaut wie PV-Freiflächenanlagen mit Viehhaltung zwischen den Modulen
- Senkrecht aufgestellte Module, zwischen denen eine Bewirtschaftung möglich ist
- Folientunnel aus organischen PV-Modulen. Diese sind jedoch (noch) wenig haltbar und haben geringe Wirkungsgrade.
- Die Module können drehbar aufgehängt werden, sodass sie der Sonne folgen können (Tracking), oder auch bifazial, also so aufgebaut sein, dass sie das Sonnenlicht von beiden Seiten zur Stromproduktion nutzen können.
Die Unterkonstruktion besteht in der Regel aus Stahl. Sie wird in den Boden gerammt und gegebenenfalls mit Spinnankern gefestigt, sodass ein Rückbau relativ einfach möglich ist. Da Stahl teuer ist, laufen bereits Versuche mit Unterkonstruktionen aus Holz.
Förderungen über das EEG
Definitionen, welche Anlagen genau als Agri-PV gelten, geben die DIN SPEC 91434 „Agri-Photovoltaik-Anlagen“ sowie, sofern die Anlagen über das EEG gefördert werden soll, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die DIN SPEC schreibt unter anderem vor, dass die Fläche weiter landwirtschaftlich nutzbar ist und der Flächenverlust je nach Kategorie bei höchstens 10 bzw. 15 % liegen darf. Der landwirtschaftliche Ertrag der Agri-PV-Anlage muss mindestens 66 % eines Referenzertrages betragen. Der Referenzertrag kann zum Beispiel dem Durchschnittsertrag auf der Fläche vor Bau der Agri-PV-Anlage entsprechen und muss im Einzelfall individuell ermittelt werden.
Dies und das
- PV-Freiflächenanlagen verfolgen das Ziel, einen möglichst hohen Stromertrag von der Fläche zu generieren (etwa 1 MWp/ha). Bei Agri-PV steht die gleichzeitige Nutzung der Fläche für die Strom- und die landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund (0,3 bis 1 MWp/ha).
- Agri-PV-Anlagen müssen Zugang zu einem Netzanschluss und Bewässerung haben.
- Die Akzeptanz in der Bevölkerung für Agri-PV ist hoch.
- Etwas Vorsicht ist geboten, wenn Projektierer die Agri-PV-Anlage bauen möchten. Bei ihnen steht der Stromertrag im Vordergrund. Eine zu dichte Belegung mit Modulen kann aber den Obstanbau negativ beeinflussen.
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