Erneuerbare Energien

Agri PV: Anlagen-Typen und Rechtliches

Agri-PV ist nicht gleich Agri-PV. Wer überlegt sich eine Anlage anzuschaffen, sollte sich mit Anlagen-Typen, rechtlichen Grundlagen und Förderungsmöglichkeiten vertraut machen.

Genehmigungen und Rechtliches

Planungsrecht: Agri-PV-Anlagen sind in der Regel bauliche Anlagen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies erfordert im Außenbereich häufig, dass die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt. Baurechtlich privilegiert sind im unbeplanten Außenbereich Anlagen, die innerhalb eines 200-m-Streifens entlang von Autobahnen oder zweigleisigen Schienenwegen entstehen, und Anlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. In der Regel be­deutet Letzteres, dass mindestens zwei Drittel des erzeugten Stroms im Betrieb verbraucht werden.

Laut Jens Vollprecht, Rechtsanwalt, Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin, kann eventuell aber auch der dienende Aspekt im Obstbau (etwa der Schutz vor Hagel) ein Argument sein. Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, aber auch bei Inanspruchnahme der Privilegierung, werden Umweltaspekte geprüft. Zum Bau von Agri-PV-Anlagen in Schutzgebieten ist keine pauschale Aussage möglich.

Agrarrecht: Im Gegensatz zu ­PV-Freiflächenanlagen können Flächeneigentümer bei Agri-PV-Anlagen laut GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) EU-Argarbeihilfen erhalten. Die...


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