Änderung der Mindeststoffdichte für Pflanzenschutz-Arbeitskleidung

Pflanzenschutz-Spezial Nr. 25 vom 14.08.2020

In der Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Anforderungen an Arbeitskleidung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorgegeben. Das BVL informiert, dass eine Mindeststoffdichte (Grammatur) von 245 g/m² für entsprechende Arbeitskleidung ausreichend ist. Der bisher geltende Mindestwert von 250 g/m² wird somit ab sofort entsprechend abgesenkt.

Alternativ kann auch leichtere Arbeitskleidung mit geringerer Grammatur gewählt werden, sofern sie nach den Leistungsanforderungen einer internationalen Norm (EN ISO 27065) für Schutzkleidung im Pflanzenschutz zertifiziert wurde. Zertifizierte Arbeitskleidung ist in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung gelistet (www.bvl.bund.de/psa).

(Quelle: www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2020/2020_07_20_Fa_Arbeitskleidung_Grammatur.html)