Im Pflanzenschutz-Spezial Nr. 31 vom 21.12.2022 hatten wir auf die befristete Notfallzulassung von Apron XL für die Beizung von Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frische Kräuter, Weißkohl, Beten, Speisezwiebel, Möhre und Stangenbohne hingewiesen. Bei den unter Absatz II. und III. genannten Zulassungszeiträumen hat das BVL kürzlich Änderungen vorgenommen. Die zugelassenen Anwendungszeiträume wurden wie folgt aktualisiert:
II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19. April 2023, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben.
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 21. Dezember 2022 bis zum 19. April 2023.