Wochenblatt-Leserin Ivonne R. in B. fragt: Diese Woche erhielt ich eine Information meines Lebensversicherers, dass meine Police im Rahmen eines sogenannten „Run-offs“ an einen ausländischen Abwickler übertragen würde. Muss ich mir Sorgen machen und kann ich der Übertragung widersprechen?
Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, kann informieren: Der von Ihnen genannte Run-off ist eine Übertragung von bestehenden Versicherungsverträgen – bisher stets Lebens- und Rentenversicherungen – an eine Abwicklungsgesellschaft, welche diese weiterbetreut und in die Rechte und Pflichten eintritt. Gleichzeitig gibt der Versicherer, der die Verträge übergibt, meist das Neugeschäft dieser Vertragstypen auf.
Kein Widerspruch möglich
Was Sie also schildern, ist kein Einzelfall, sondern wird seit ein paar Jahren häufig gemacht. Die Anzahl der übertragenen Verträge geht in die Millionen und die übertragenen Vertragsvolumina liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Ihre Frage, ob Sie der Übertragung widersprechen können, ist klar zu verneinen – Sie können überhaupt nichts dagegen tun.
Besondere Sorge muss ich Ihnen andererseits auch nicht vermitteln, da das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Abwicklungsgesellschaften ebenso überwacht wie sie das bisher bei Ihrem ursprünglichen Versicherer getan hat. Daher sollten Sie aufgrund der erhaltenen Information über den Run-off keine, vor allem keine hektische Reaktion wie etwa eine spontane Vertragskündigung vornehmen.
Versicherung prüfen
Vielmehr sollten Sie völlig unabhängig vom Thema Run-off Ihren Vertrag prüfen, falls Sie das nicht ohnehin schon getan haben. Sollten Sie hierfür Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den Bund der Versicherten (BdV), eine Verbraucherzentrale oder einen unabhängigen Versicherungsberater, der nach § 34d2 Gewerbeordnung zugelassen ist (keinen Versicherungsvermittler). Hilfe finden Sie auch beim Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB).
Lesen Sie mehr:
'
(Folge 37-2022)