Grundlage beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und -verfahren ist der Integrierte Pflanzenschutz (IPS). Der IPS ist seit 2014 verpflichtend umzusetzen. Die EU- Kommission hat daher die Umsetzung in die Praxis und die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU überprüft und dabei festgestellt, dass es bisher nur einen „begrenzten Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ durch Pflanzenschutzmittel gibt. Sie empfiehlt den Mitgliedsstaaten daher die Anwendung auf Betriebsebene zu prüfen. In Deutschland soll die Umsetzung des IPS ab 2021 bei den Betriebskontrollen mit abgefragt werden.
Zur Vorbereitung für die Betriebe wurde eine bundesweit abgestimmte Broschüre als Hilfe zur Dokumentation erstellt. In dieser Broschüre befindet sich ein Fragebogen, der von den Betrieben auszufüllen und bei einer Pflanzenschutzkontrolle vorzulegen ist. Der Fragebogen orientiert sich an den acht Prinzipien des IPS. Die Maßnahmen, die auf dem Betrieb zur Anwendung kommen, werden vom Betrieb abgehakt, es können aber auch Maßnahmen ergänzt werden. Sollte der Fragebogen bei der Kontrolle nicht vorliegen, kann er zusammen mit der Kontrolleurin oder dem Kontrolleur ausgefüllt werden. Der Fragebogen verbleibt anschließend beim Betrieb. Sollten Sie an einem QS-System, wie z. B. QS-GAP oder EurepGap, teilnehmen, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes enthält, reicht ein Nachweis darüber aus. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzen-schutz/pflanzenschutzrecht/grundsaetze-ips.htm.
Fragebogen zur Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes