Tierschutztransportverordnung
Ab 2023: 28-Tage-Regelung
Von 2023 an müssen Bullenkälber vier Wochen auf dem Milchviehbetrieb bleiben. Da gibt es einiges zu bedenken aus Sicht des Handels.
Von 2023 an dürfen Kälber erst mit 28 Tagen verbracht werden. Das besagt die Änderung der Tieschutztransportverordnung. Milchviehhalter müssen Bullenkälber künftig vier statt wie bisher zwei Wochen auf den Betrieben behalten. „Das wird gerade zu Beginn ein riesiges Durcheinander an Kälberqualitäten geben. Die Gewichte der Tiere streuen schätzungsweise bis zu 30 kg“, prognostizierte Paul Berghuis vom Kälberhandel Berghuis aus Ibbenbüren.
Er rechnet damit, dass im ersten Quartal 2023 gute Kälber gesucht sind und für diese auch mehr Geld gezahlt wird und dass es für schlechtere kaum einen Markt geben wird. Ein Milchviehhalter aus dem Publikum sorgte sich: „Selbst wenn wir 100 € mehr für ein sehr gutes Kalb bekommen, sind unsere Kosten nicht gedeckt.“ Er habe ausgerechnet, was die 28-Tage-Regelung für seinen Betrieb bedeute: „Wir müssen morgens sowie abends 1,5 Stunden mehr arbeiten. Aber woher bekommen wir das Personal? Das ist so schon knapp auf den landwirtschaftlichen Betrieben.“
Berghuis sieht außerdem weitere Probleme. Die Informationen über Fütterung und Impfstatus der Kälber müssen weitergegeben werden. Problematisch wäre, wenn Kälber auf den Milchviehbetrieben ad libitum und in den ersten Mastwochen restriktiv gefüttert werden.
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