Was kostet ein Artenschutzgutachten?

Unsere Gemeinde hat die Gemeindeflächen nach Windzonen untersuchen lassen. Eine Zone, 80 ha, ist geeignet, doch dort sollen Rohrweihen vorkommen. Der Kreis fordert deshalb ein Artenschutzgutachten. Was kostet das Gutachten? Wer erstellt es und wer trägt die Kosten: die Gemeinde oder der künftige Betreiber der Windkraftanlagen?

Viele Gemeinden im Münsterland weisen derzeit in ihren Flächennutzungsplänen Windvorrang­gebiete aus. Sie sollen dann in der Regel von privaten Investoren häufig als Bürgerwindparke entwickelt werden.

Für diese Planungen sind obligatorisch Artenschutzgutachten, das heißt Vogel- und Fledermausuntersuchungen, beizubringen. Die Kosten hierfür hat die Betreibergesellschaft zu tragen, das sind die privaten Investoren.

Der ökologische Untersuchungsstandard im Münsterland wurde von den Unteren Landschaftsbehörden der Münsterlandkreise (Borken, Coesfeld,...