Urnen auf dem Hof bestatten?

In Nachbarorten durften sich Landwirte auf ihren Höfen bestatten lassen. Für deren Hoffriedhöfe bestehe Bestandsschutz, hieß es. Meine Frau und ich möchten gern per Urne in unserem Hofgarten beigesetzt werden. Wo kann ich die Erlaubnis beantragen?

In Nordrhein-Westfalen gilt nach § 14 Abs. 1 Bestattungsgesetz NRW der Friedhofszwang. Danach sind Leichen auf einem Friedhof zu bestatten. Dabei wird nur zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung unterschieden, nicht jedoch zwischen Sarg oder Urne. Somit unterfallen auch die Urnenbestattungen den Vorschriften des Gesetzes.

Vom Friedhofszwang kann die Gemeinde (örtliche Ordnungsbehörde) eine Ausnahme zur Bestattung außerhalb eines Friedhofs nur dann erteilen, wenn ein besonderer Fall vorliegt und die Untere Gesundheitsbehörde (Kreis) zustimmt. Das aber kommt sehr...