Unterstand für Kühe auf Weide genehmigungsfrei?

Ich will für meine Mutterkühe auf der Weide einen befestigten, überdachten Fressplatz bauen. Die Jauche bzw. Gülle möchte ich in einem geschlossenen Betonbehälter (etwa 50 m3) auffangen. Handelt es sich nach der Landesbauordnung NRW um eine genehmigungsfreie Maßnahme? Muss ich einen Bauantrag einreichen?

Die Vorschrift, die Sie ansprechen (§ 65 Abs. 1 Ziffer 1 BauO NW) setzt voraus, dass das Gebäude mit bis zu 30 m3 Bruttorauminhalt keinen Stall darstellt. Ein überdachter Fressplatz mit einem 50 m3 großen Betonbehälter ist jedoch bei funktionaler Betrachtung ein Stall...