Steuerbefreiung für Schlepper?

Auf meinem 4-ha-Hof nutze ich einen bislang steuerbefreiten Schlepper zur Bewirtschaftung der Grünlandflächen und für die Abfuhr von Brennholz. Jetzt hat das Hauptzollamt die Steuerbefreiung aberkannt, Begründung: Ich sei „Hobbylandwirt“, ist das zulässig? Ist ein Oldtimerkennzeichen eine Alternative?

Für die Beantwortung Ihrer Frage ist entscheidend, wie der Begriff landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechtes definiert ist.

Genau da liegt jedoch das Problem. Eine solche Definition gibt es nicht. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden können, sind bisher von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gewesen.

Ob die Zollbehörden einen einheitlichen Maßstab anlegen, ist uns nicht bekannt. So wie Sie Ihre Situation beschreiben, dürfte es schwierig werden, die Steuerbefreiung...