Im vorliegenden Fall scheint die organische Düngung als Eintragsquelle in Betracht zu kommen. Bereits seit mehreren Jahren gibt es alljährlich immer wieder Schadensfälle durch die Einwirkung des herbiziden Wirkstoffes Aminopyralid. Dieser Wirkstoff ist in dem Herbizid Simplex enthalten und zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern auf Wiesen und Weiden zugelassen. Simplex wird gerne auf Pferdeweiden eingesetzt, da mit diesem Herbizid sich auch das giftige Jakobskreuzkraut bekämpfen lässt. Aminopyralid ist vollsystemisch und wird von den Gräsern aufgenommen und dort in eine inaktive und sich nicht abbauende Cellulose-Verbindung überführt. Dieser Herbizidrückstand wird von den Weidetieren dann direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt, bei einer Fütterung mit Gras und Heu, aufgenommen. Der im Futter aufgenommene Aminopyralid-Rückstand wird im Verdauungsprozess des Tierkörpers nicht weiter abgebaut und gelangt vollständig in den Tierdung.
Mit dem Mist gelangt der Herbizidrückstand oftmals auf Anbauflächen, die für zweikeimblättrige Kulturpflanzen genutzt werden. In Verbindung mit dem Boden wird der Wirkstoff wieder reaktiviert und dann von den Wurzeln der Kulturpflanzen aufgenommen. Für alle zweikeimblättrigen Pflanzen ist der Wirkstoff nicht verträglich und zeigt sich, je nach Wirkstoffkonzentration, durch verschiedene Formen von Wachstumsbeeinträchtigungen bis hin zum Absterben der Pflanzen.
Der Wirkstoff ist für den Menschen nicht akut toxisch. Ist die Konzentration von Aminopyralid im Boden so gering, dass die Kulturpflanzen noch zur Erntereife gelangen, lassen sich in den Ernteanteilen keine entsprechenden Rückstände mehr finden. Sofern erntereife Ware sich produzieren lässt, kann diese auch verzehrt werden. Dagegen kann sich der Abbau des Wirkstoffes im Boden noch bis zu zwei Jahren hinziehen. In dieser Zeit sind nach wie vor Wachstumsbeeinträchtigungen möglich. Im Gewächshaus lässt sich der Abbau durch hohe Bodenfeuchtigkeit und hohe Bodentemperaturen beschleunigen. Mit laufenden Kressetests (Gefäßaussaaten von Kresse in den kontaminierten Boden) lässt sich kontrollieren, ab wann der Boden sich wieder mit zweikeimblättrigen Kulturpflanzen bestellen lässt.
Obwohl es bei Einsatz von Simplex die Auflage gibt, das Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, nur im eigenen Betrieb verwendet werden dürfen (Ausbringung auf Grünland-, Getreide- oder Maisflächen,) gelangt immer wieder belasteter Wirtschaftsdünger auf außerbetriebliche Flächen. Bei einem vorgesehenen Einsatz von fremden Wirtschaftsdüngern empfiehlt es sich daher immer nachzufragen, ob im Herkunftsbetrieb Simplex eingesetzt worden ist. Sofern dies bejaht wird oder aber sich nicht klären lässt, sollte lieber auf die angebotene Mistart verzichtet werden.
Fotos zu Simplex-Schäden finden Sie in der Wochenblatt-Folge 29/2012, Seite 8.