Ohne Jagdschein keine Jagdwaffen?

Da ich nicht mehr die Gelegenheit habe, zur Jagd zu gehen, habe ich den Jagdschein nicht mehr gelöst. Nun meldet sich die Kreispolizei bei mir und will, dass ich die Jagdwaffen abgebe bzw. unbrauchbar machen lasse. Kann ich dies auch selbst tun und die Waffen dann behalten? Außerdem dürfte ich keine Munition mehr zu Hause haben. Stimmt das?

Zu den Voraussetzungen für den berechtigten Waffenbesitz zählt regelmäßig ein anerkanntes Bedürfnis. Der Jäger weist dieses durch den gelösten Jahresjagdschein nach; die konkrete Ausübung der Jagd ist hierfür nicht erforderlich.

Löst ein Jäger dauerhaft oder endgültig keinen Jagdschein mehr, kann die Behörde sein Bedürfnis infrage stellen und die Waffen einziehen. Wenn Sie Ihre Waffe...